Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 5091/04.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32392
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 5091/04.A (https://dejure.org/2006,32392)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.09.2006 - 20 A 5091/04.A (https://dejure.org/2006,32392)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. September 2006 - 20 A 5091/04.A (https://dejure.org/2006,32392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,32392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 15; GG Art. 6
    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz von Ehe und Familie, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Erlasslage, Abschiebungsstopp, Innenministerkonferenz, Versorgungslage, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - 20 A 5161/04

    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 5091/04
    Die bisherige Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. April 2006 - 20 A 5161/04.A -), wird insofern konkretisiert.

    Der Senat verbleibt daher auch nach Auslaufen des von David (vom 27.03.2006) geschilderten Hilfsprogramms von IOM, das einer relevanten Zuspitzung der Gefahrenlage jedenfalls entgegenstand (vgl. Urteil des Senats vom 5. April 2006 - 20 A 5161/04.A -), bei seiner Einschätzung, dass für Rückkehrer aus Deutschland nach Afghanistan nicht allgemein die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG bejaht werden können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2003 - 20 A 4270/97
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 5091/04
    Der Senat verbleibt daher weiterhin bei seiner schon im Urteil vom 20. März 2003 - 20 A 4270/97.A - ausgesprochenen Verneinung eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 AuslG/§ 60 Abs. 7 AufenthG speziell für Hindus und Sikhs.

    Insofern stimmt das Gericht auch der Beurteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in seinem Bescheid vom 13. Mai 2005 - 5156885-423 - (AuAS 2005, 249) zu und schließt an seine bisherige Rechtsprechung an (vgl. Urteil des Senats vom 20. März 2003 - 20 A 4270/97.A -, in dem bei einer unverheirateten Frau auf die bei realistischer Betrachtung der konkreten Umstände allein zu erwartende Rückkehr gemeinsam mit einem Bruder abgestellt worden ist).

  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 5091/04
    Sie scheidet allerdings von vornherein aus, wenn gleichwertiger Schutz vor Abschiebung anderweitig durch eine erfolgte Einzelfallregelung oder durch einen Erlass vermittelt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 -, NVwZ 2001, 1420 -, und - die Rechtsprechung zur extremen Gefahrenlage zusammenfassend - vom 10. Oktober 2004 - 1 C 15.03 -, NVwZ 2005, 462).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 5091/04
    Die extreme Gefahrenlage ist insbesondere geprägt durch einen hohen Wahrscheinlichkeitsgrad und die - freilich nicht mit dem zeitlichen Verständnis eines sofort bei oder nach der Ankunft eintretenden Ereignisses gleichzusetzende - Unmittelbarkeit eines Schadenseintritts (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, BVerwGE 115, 1 und Beschluss vom 26. Januar 1999 - 9 B 617.98 -, NVwZ 1999, 668).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 5091/04
    Sie scheidet allerdings von vornherein aus, wenn gleichwertiger Schutz vor Abschiebung anderweitig durch eine erfolgte Einzelfallregelung oder durch einen Erlass vermittelt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 -, NVwZ 2001, 1420 -, und - die Rechtsprechung zur extremen Gefahrenlage zusammenfassend - vom 10. Oktober 2004 - 1 C 15.03 -, NVwZ 2005, 462).
  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 5091/04
    Die extreme Gefahrenlage ist insbesondere geprägt durch einen hohen Wahrscheinlichkeitsgrad und die - freilich nicht mit dem zeitlichen Verständnis eines sofort bei oder nach der Ankunft eintretenden Ereignisses gleichzusetzende - Unmittelbarkeit eines Schadenseintritts (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, BVerwGE 115, 1 und Beschluss vom 26. Januar 1999 - 9 B 617.98 -, NVwZ 1999, 668).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 9.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; DVPA;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 5091/04
    Die möglichen Feststellungen tragen nicht den von der Vorinstanz gezogenen Schluss, Personen, die nicht - z. T. sogar unter Missachtung der Beibringungslast: nicht nachweisbar - in einen funktionierenden - und z. T. in einem zu engen Sinne verstandenen - Familienverband Aufnahme finden, gerieten in Afghanistan in eine völlig aussichtslose Lage (vgl. hierzu: Im Ergebnis jedenfalls für männliche Flüchtlinge mittleren Alters ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Mai 2006 - 12 B 9.05-; in der Wertung abweichend etwa VG Karlsruhe, Urteil vom 9. November 2005 - A 10 K 12302/03 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2003 - 20 A 3332/97

    Afghanistan, Nadjibullah-Anhänger, Kommunisten, Familienangehörige, Ermordung,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 5091/04
    Vergleichbar kann sich im Einzelfall auch die Situation mittelloser alter, schwacher oder behinderter Personen darstellen, wenn es ihnen aufgrund ihrer Verfassung nicht mehr möglich ist, die notwendigen Schritte zur Grundversorgung zu unternehmen, und festzustellen ist, dass hilfsfähige und -bereite Personen in Afghanistan nicht zur Verfügung stehen (vgl. schon Urteil des Senats vom 15. Mai 2003 - 20 A 3332/97.A -).
  • VG Karlsruhe, 09.11.2005 - A 10 K 12302/03

    Zur Rückkehrgefährdung afghanischer Flüchtlinge; hier: Abschiebungshindernis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 5091/04
    Die möglichen Feststellungen tragen nicht den von der Vorinstanz gezogenen Schluss, Personen, die nicht - z. T. sogar unter Missachtung der Beibringungslast: nicht nachweisbar - in einen funktionierenden - und z. T. in einem zu engen Sinne verstandenen - Familienverband Aufnahme finden, gerieten in Afghanistan in eine völlig aussichtslose Lage (vgl. hierzu: Im Ergebnis jedenfalls für männliche Flüchtlinge mittleren Alters ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Mai 2006 - 12 B 9.05-; in der Wertung abweichend etwa VG Karlsruhe, Urteil vom 9. November 2005 - A 10 K 12302/03 -).
  • VG Frankfurt/Main, 05.06.2007 - 3 E 4744/05

    Zum Abschiebungsschutz afghanischer Staatsangehöriger wegen posttraumatischer

    Diese Beurteilung entspricht auch der veröffentlichten aktuellen - insoweit einhelligen - obergerichtlichen Rechtsprechungspraxis zu dieser Fragestellung (vgl. zuletzt OVG Münster, Beschluss vom 21.03.2007 - 20 A 5164/04.A - Juris Rechtsprechung; zuvor bereits Beschlüsse vom 02.01.2007 - 20 A 667/05.A - u.a. sowie vom 21.12.2006 - 20 A 3925/05.A - und vom 14.09.2006 - 20 A 5091/04.A - OVG Bautzen, Urteil vom 23.08.2006 - A 1 B 58/06 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.05.2006 - 12 B 11.05 - sämtlich in Juris-Rechtsprechung).
  • VG Frankfurt/Main, 05.06.2007 - 3 E 4868/06

    Afghanistan, Widerruf, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Diese Beurteilung entspricht auch der veröffentlichten aktuellen - insoweit einhelligen - obergerichtlichen Rechtsprechungspraxis zu dieser Fragestellung (vgl. zuletzt OVG Münster, Beschluss vom 21.03.2007 - 20 A 5164/04.A - Juris Rechtsprechung; zuvor bereits Beschlüsse vom 02.01.2007 - 20 A 667/05.A - u.a. sowie vom 21.12.2006 - 20 A 3925/05.A - und vom 14.09.2006 - 20 A 5091/04.A - OVG Bautzen, Urteil vom 23.08.2006 - A 1 B 58/06 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.05.2006 - 12 B 11.05 - sämtlich in Juris-Rechtsprechung).
  • VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06

    Afghanistan: Abschiebung alter und mittelloser Hindus

    Das Gericht neigt insoweit zu der Einschätzung, wie sie in der jüngeren Rechtsprechung des OVG Münster (Urt. v. 14.09.2006, 20 A 5091/04.A; Beschl. v. 02.01.2007, 20 A 424/05.A - in juris) aufgrund der in die dortigen Verfahren und in das Verfahren der Kläger eingeführten Erkenntnisse vorgenommen wird, und verweist auf die genannten Entscheidungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht